Wegweisendes Urteil erwartet: Ist Hausfriedensbruch für Filmaufnahmen von tierschutzwidrigen Zuständen gerechtfertigt?

Immer wieder können durch Undercover-Aufnahmen grauenhafte Verstöße gegen das Tierschutzrecht aufgedeckt werden. Bisher bewegen sich Aktivisten damit aber in einer rechtlichen Grauzone. Am kommenden Donnerstag, den 24. März 2016 stehen nun 3 Aktivisten, die im vergangenen Jahr gravierende tierschutzwidrige und wahrscheinlich sogar strafrechtlich relevante Mängel in einer Putenmast im baden-württembergischen Ilshofen dokumentiert haben, vor Gericht. Im anstehenden Prozess soll nun die grundsätzliche Streitfrage geklärt werden, wie weit Aktivisten gehen dürfen, um Missstände aufzudecken. Sollte das Gericht zu Gunsten der Angeklagten entscheiden, wäre dieses Urteil einer der größten bisherigen Erfolge im Tierrecht.

Schon lange ist bekannt, dass es gravierende Missstände insbesondere in der konventionellen Putenmast gibt. Studien belegen, dass in Putenmastbetrieben aufgrund der miserablen Haltungsbedingungen durchgängig Probleme bei der Tiergesundheit auftreten und rund 90 % der Tiere Schäden an den Füßen aufweisen. Durch Selektion hat man Tiere heran gezüchtet, die bis zu 30 % mehr Masse, insbesondere am Brustmuskel, haben als noch vor 20 Jahren. Dies führt dazu, dass moderne Puten kaum mehr stehen können, da ihre Beine das Gewicht nur noch mühsam tragen können. Neben den tierschutzwidrigen Aspekten ist auch der übermäßige und für den Menschen gesundheitsschädliche Gebrauch von Antibiotika in der Mast problematisch. Um die Öffentlichkeit für diese Missstände zu sensibilisieren, planten 3 Aktivisten die Putenmasthaltung in Baden-Württemberg zu dokumentieren, um eine kritische Berichterstattung dazu anzustoßen. 

Schnell geriet die Putenmästerei des Landwirts G. in Ilshofen im Kreis Schwäbisch Hall ins Visier. Zahlreiche Tonnen zur Aufbewahrung von toten Tieren vor den Ställen ließen die Tierschützer vermuten, dass es in diesem Betrieb eine hohe Sterbequote von Puten gibt. Nach eigenen Angaben betraten daher in der Nacht des 11. Mai 2015 die beiden männlichen Aktivisten den Maststall durch eine unverschlossene Tür, während die 3. Aktivistin draußen wartete. Erwartungsgemäß bot sich den Männern ein Bild des Grauens. Abgeschottet von jeglichem Tageslicht vegetierten mehrere tausend Tiere auf engstem Raum in einer Halle. Im Stall fand sich keinerlei Einstreu; die Tiere mussten auf einem harten und feuchten Boden in ihren eigenen Exkrementen stehen. Die Männer dokumentierten kranke, verletzte, im Sterben liegende und bereits tote Tiere. Der gesamte Bestand war verdreckt und hatte Schäden am Gefieder. Mehrere Tiere wiesen deutliche Wunden auf, viele zeigten zudem Fehlstellungen an den Beinen und Druckgeschwüre an der Brust - ein eindeutiges Indiz für mangelhafte Haltung. Die Videoaufnahmen konnten ein Tier mit einem alten, unversorgten offenen Bruch dokumentieren sowie ein weiteres Tier, dessen Hals verrenkt war und nicht mehr gerade gerichtet werden konnte. Es sind Bilder, die für die meisten Menschen kaum zu ertragen sind. Doch umso wichtiger ist es, dass es Menschen gibt, die diese Missstände der Öffentlichkeit vor Augen halten. Nur so kann sich etwas für diese auf Schlimmste gequälten Tiere ändern. Die Landwirte hingegen sehen mitunter ihre Existenz gefährdet, wenn derartige Aufnahmen an die Öffentlichkeit geraten. Daher rüsten immer mehr auf und installieren Alarmanlagen, die sie warnen, wenn jemand den Stall betritt. So war es auch in der Nacht des 11. Mai 2015. Gewarnt durch einen stillen Alarm bewaffnete sich Putenmäster G. nach Angaben der Aktivisten mit einem Holzknüppel und lief zu seinen Stallungen. Die vor dem Stall wartende Tierschützerin erkannte den nahenden Landwirt mittels einer Wärmebildkamera und warnte ihre Mitstreiter. Doch da war es schon zu spät. Als die beiden Männer durch die Tür raus aus dem Stall wollten, stand der Putenmäster bereits vor ihnen und begann den Älteren der beiden Aktivisten mit dem Holzknüppel zu Boden zu schlagen. Auch seine heran eilende Mitstreiterin wurde attackiert und in den Schwitzkasten genommen, während der Landwirt mit der anderen Hand weiter auf den verletzten Aktivisten einschlug. Aus Sorge, dass der Landwirt die nun wehrlose Frau mit dem Holzknüppel ins Gesicht schlagen und sie schwer verletzen würde, griff der Tierschützer zu einem Abwehrspray, welches er für Notfälle bei sich trug. Doch dann ließ der Putenmäster die Frau plötzlich los, griff sich die Wärmebildkamera – vermutlich, so die Meinung der Aktivisten rückblickend, in dem Glauben, es handele sich um die Videokamera mit dem belastenden Filmmaterial – und lief damit zu seiner Wohnung. Um seine teure Kamera wiederzuerlangen, lief der verletzte Aktivist dem Putenmäster hinterher. An der Garagentür kam es zur erneuten Auseinandersetzung, im Verlaufe derer der Tierschützer versuchte sich gegen den mit dem Holzknüppel immer noch zuschlagenden Landwirt mit dem Spray zur Wehr zu setzen, ihn aber verfehlte. Wenig später traf dann die herbeigerufene Polizei ein, welche die 3 Aktivisten festnahmen.

In der Folge dieser Geschehnisse wurde ein Verfahren gegen die 3 Aktivisten eingeleitet. Hauptangeklagter ist dabei der Älteste der 3 Aktivisten, ein Doktor der Philosophie und Dozent an der Universität. Ihm werden schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung vorgeworfen. Viele offene Fragen müssen nun im Prozess geklärt werden. Aus tierschutzrechtlicher Sicht ist besonders die Frage, ob ein Hausfriedensbruch durch den Willen, strafrechts- und tierschutzwidrige Missstände aufzudecken, gerechtfertigt ist, von zentraler Bedeutung. Noch nie zuvor hat es zu dieser Fragestellung ein Grundsatzurteil in Deutschland gegeben, doch es wäre von höchster Wichtigkeit, um die Rechte der Menschen, die Missstände in Tierhaltungen aufdecken wollen, zu stärken. Daher sind alle Menschen, denen das Wohl von Tieren am Herzen liegt, aufgerufen, sich mit den angeklagten Aktivisten solidarisch zu zeigen. Zudem wäre es wichtig, dass sich möglichst viele Unterstützer der Aktivisten zur Verhandlung einfinden.

Die nächste Verhandlung findet am Donnerstag, den 24. März 2016 um 9 Uhr im Amtsgericht Schwäbisch Hall in der Unterlimpurger Straße 8 im Sitzungssaal 0.03 im Erdgeschoss statt. Bitte denken Sie daran, Ihren Personalausweis mitzubringen, da nur Personen Zutritt erhalten, die sich ausweisen können.

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