Undercover-Filmer vor Gericht - Staatsanwalt will Verstöße gegen Tierschutzrecht ignorieren

Großer Andrang herrschte am vergangenen Donnerstag im Amtsgericht von Schwäbisch Hall beim zweiten Verhandlungstermin im Putenmastverfahren. Viele Tierschützer waren gekommen, um die drei angeklagten Aktivisten zu unterstützen, die im Mai 2015 Undercover-Aufnahmen von einer mutmaßlich tierschutzwidrigen Putenmästerei in Ilshofen gedreht hatten und dabei vom Eigentümer angegriffen worden waren. Der leitende Staatsanwalt Harald Lustig machte gleich zu Beginn der Verhandlungen klar, dass tierschutzrechtliche Fragen aus seiner Sicht nachrangig sind, obwohl genau diese den eigentlichen Kern des Prozesses bilden müssen.

Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstermins standen diesmal die Inaugenscheinnahme der mitgeführten Gegenstände der drei Aktivisten, das Anschauen diverser Fotos der Gegebenheiten am Tatort sowie das Verlesen ärztlicher Atteste. Während des Undercover-Drehs wurden zwei der drei Aktivisten vom Putenmäster mit einem Holzknüppel attackiert und schwer verletzt. Dies belegte nun auch das Beweismaterial. Insbesondere der Hauptangeklagte hatte schwere Verletzungen durch den Landwirt davon getragen und war am ganzen Körper übersät von Hämatomen durch die Stockschläge. Entgegen der Aussage von Landwirt G., der behauptet hatte, die weibliche Aktivistin nicht geschlagen zu haben, konnte durch ein ärztliches Attest Gegenteiliges dokumentiert werden.

Gar keine Beachtung fand an diesem Tag hingegen der eigentliche Hintergrund dieses Prozesses: die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Das belastende Videomaterial aus den Putenstallungen wurde bisher nur vom Veterinäramt Schwäbisch Hall begutachtet und für tierschutzkonform befunden. Doch es ist wenig verwunderlich, dass das Veterinäramt Schwäbisch Hall dies aussagt, würden sie doch andernfalls einräumen, ihre Garantenpflicht verletzt zu haben.

Auch wenn es für die Tierschutzseite in diesem Prozess vorrangig um die allgemeine Klärung der Frage geht, ob Hausfriedensbruch gerechtfertigt sein kann, um tierschutz- und strafrechtswidrige Verstöße aufzudecken, ist den Aktivisten auch daran gelegen, die konkreten Tierschutzverstöße in der Putenmästerei von Landwirt G. aufzuklären. Darum soll es im nächsten Verhandlungstermin gehen. Hier soll eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Tierschutz als neutrale Betrachterin die Videoaufnahmen sichten und sichtbare Abweichungen von der geforderten Norm erklären.

Erneut möchten wir alle Menschen, denen der Schutz und die Rechte von Tieren am Herzen liegen, dazu aufrufen, sich solidarisch zu zeigen und dem kommenden Termin beizuwohnen. Bitte finden Sie sich am Donnerstag, den 31. März 2016 um 14 Uhr im Amtsgericht Schwäbisch Hall in der  Unterlimpurger Straße 8 im Sitzungssaal 0.03 im Erdgeschoss ein. Bitte den Personalausweis nicht vergessen!

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