Tierschützer in erster Instanz verurteilt

Das Amtsgericht in Schwäbisch Hall hat nach fünf Prozesstagen am 21. April 2016 die drei wegen Hausfriedensbruch angeklagten Tierschützer, welche tierschutzwidrige Zustände in einer Putenmast aufgedeckt haben, verurteilt. Gegen die Urteile ist Berufung eingelegt worden.

Während die beiden jüngeren Angeklagten jeweils zu Geldstrafen verurteilt wurden, wurde der älteste Angeklagte, welcher nach eigenen Angaben durch den Putenmäster beraubt wurde und in Folge wiederholter Angriffe mit einer Holzstange in Notwehr ein Personenabwehrspray gegen diesen einsetzte, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Diese absurde Verurteilung reiht sich ein in einen ebenso absurden Prozess, in welchem - aus unserer Sicht - weder auf den Tierschutz noch auf die wahrheitsgemäße Rekonstruktion und neutrale juristische Bewertung der „Tatnacht“ ausreichend Wert gelegt wurde.

Gegen die Verurteilungen der Tierschützer ist jeweils Berufung eingelegt worden. Eine zentrale Frage des Berufungsverfahrens wird auch sein, ob das Aufdecken von rechtswidrigen Zuständen in Massentierhaltungen durch Filmaufnahmen auf dem betreffenden Grundstück jedenfalls dann gerechtfertigt sein kann, wenn die örtlich zuständigen Veterinärämter ihrer Überwachungsaufgabe nicht hinreichend nachkommen.

Zu hoffen ist dann, dass vor dem Landgericht ein fairer Prozess ermöglicht wird. Wir werden an dieser Stelle weiter über den Prozess und seine Begleitumstände berichten.

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