Landgericht verurteilt Tierschützer

Das Landgericht Heilbronn hat im „Putenmast-Prozess“ die beiden Tierschützer, die 2015 in einer Putenmast bei Schwäbisch Hall tierschutzwidrige Zustände dokumentierten, erneut verurteilt. Gegen die dritte Aktivistin wurde das Verfahren eingestellt.

Der Hauptangeklagte wurde wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Körperverletzung verurteilt. Das Urteil resultierte daraus, dass die Richterin des Landgerichts gänzlich den Aussagen des Putenmästers Glauben schenkte, welcher leugnete, dem Hauptangeklagten eine teure Wärmebildkamera geraubt zu haben. Dementsprechend hätte der Hauptangeklagte kein Recht zur Besitzkehr gehabt. So wurde auch der Einsatz des Reizgases durch den Hauptangeklagten als Körperverletzung gewertet. Dieser hatte nach eigener Aussage versucht, sich damit gegen Stockschläge durch den Putenmäster zu schützen. Auch leugnete der Putenmäster, die dritte Aktivistin angegriffen und geschlagen zu haben. Dabei hatte sie Verletzungen in Form von Schlagstriemen, welche exakt auf Stockschläge zurückzuführen waren. Die Richterin schenkte auch hier dem Putenmäster Glauben und kam zu dem Schluss, die Aktivistin hätte sich die Verletzungen selbst zugefügt.

Im Hinblick auf den Hausfriedensbruch spielte die Frage, wie es um den Tierschutz in der Putenmastanlage bestellt war, keine Rolle. Am Ende bestätigte beziehungsweise verschärfte das Landgericht schließlich das Urteil, welches bereits am Amtsgericht in Schwäbisch Hall getroffen wurde. Die Richterin äußerte gegenüber den beiden verurteilten Aktivisten, sie seien "auf dem Holzweg". Ihr politisches Ziel, nämlich eine Abschaffung der Massentierhaltung, sei deshalb falsch, da das Fleisch dann, so die Richterin, aus Brasilien importiert würde.

Wir enthalten uns an dieser Stelle der Bewertung dessen, was sich vor Gericht an Szenen alles abgespielt hat. Die hier beschriebenen sind nur ein kleiner Ausschnitt. Wir werden uns zu gegebener Zeit noch weiter zum Prozess äußern.

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